Disqualifikation

Die Veranstaltung wird nach den Richtlinien des DLV und nach den Vorgaben des Veranstalters ausgerichtet. Eine Verletzung dieser führt unweigerlich zu einer Disqualifikation.

Verbote:

  • Untersagt sind Äußerungen und/oder Gesten, welche nach Art oder Inhalt objektiv geeignet sind, Dritte zu diffamieren, insbesondere aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Abstammung bzw. ethnischer Herkunft; dies beinhaltet insbesondere das Verbot, rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, diskriminierendes sowie verfassungs- oder demokratiefeindliche Bekundungen zu verbreiten.
  • Verboten ist im räumlichen Geltungsbereich ein äußeres Erscheinungsbild, das nach objektiver Auffassung eine rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, diskriminierende, demokratie- und/oder verfassungsfeindliche Einstellung dokumentiert. Zum äußeren Erscheinungsbild zählen insbesondere Kleidung (z.B. von „Thor Steinar”), sichtbare Tattoos und Schmuckstücke, welche rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, diskriminierende Inhalte aufweisen.

Disqualifikationsgründe sind insbesondere:

  • Start ohne Startnummer
  • Start ohne für den Wettbewerb gültige Startnummer
  • Start mit mehr als einer Startnummer
  • Bei Wettbewerben mit elektronische Zeitmessung Start ohne den Zeitmesstransponder (in der Regel befindet sich dieser an der Startnummer)
  • Bei Wettbewerben mit elektronische Zeitmessung Manipulation des Zeitmesstransponders (in der Regel befindet sich dieser an der Startnummer)
  • Bei Wettbewerben mit elektronische Zeitmessung Start mit mehr als einem Zeitmesstransponder (in der Regel befindet sich dieser an der Startnummer)
  • Unkenntlichmachung, Abdecken oder Entfernen der Sponsorenlogos etc. an der Startnummer
  • Weitergabe der Startnummer an andere Personen (Ausnahme: Staffelteilnehmer)
  • Bei Wettbewerben mit elektronische Zeitmessung Weitergabe der Zeitmesstransponders (in der Regel befindet sich dieser an der Startnummer) an andere Personen (Ausnahme: Staffelteilnehmer)
  • Verlassen und/oder Abkürzen der Strecke
  • Mitführen eines Lauf-Kinderwagens o. ä.
  • Mitführen von Tiere
  • Mitführen bzw. Nutzen von sonstigen technischen Hilfsmitteln
  • Begleiten lassen auf Fortbewegungsmitteln wie Fahrrädern, Inline-Skates etc.
  • Einnahme von verbotenen leistungssteigernden Substanzen (Doping)
  • Verstöße gegen die sportlichen Regeln des DLV bzw. der IAAF
  • Das Tragen von Kopfhörern ist laut IAAF untersagt!

Bremen, 23. Juni 2020