Bremer Brückenlauf

Täuschen des Veranstalters

Teilnehmer/innen, die die eigenen Startunterlagen an andere Personen zur Teilnahme weitergeben, ohne sicherzustellen, dass diese zuvor ordnungsgemäß auf ihren eigenen Namen umgemeldet wurden, erhalten ein Startverbot für alle Veranstaltungen der bremenRAcing UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend Veranstalter genannt) für mindestens 3 Folgejahre.

Teilnehmer/innen, die bewusst unter falschem Namen starten – dieses schließt die bewusste Übernahme einer fremden Startnummer mit ein -, werden grundsätzlich von den Veranstaltungen des Veranstalters auf Lebenszeit ausgeschlossen.

Zudem behält sich der Veranstalter in diesem Fall die Erhebung einer Geldstrafe in Höhe von 500,00€ sowie weitere rechtliche Schritte vor. Die Geldstrafe wird einem wohltätigen Zweck zugeführt.

Bremen, 21. Dezember 2017

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